Kommunen wollen Korrektur des Entwicklungsplans

Im Prozess zum umstrittenen Kies- und Sandabbau am Niederrhein haben betroffene Kommunen beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Korrektur des Landesentwicklungsplans (LEP) gefordert.Die dort 2019 festgeschriebene Ausweitung des Versorgungszeitraums für Sand und Kies von 20 auf 25 Jahre erfordere zahlreiche neue Abbaugebiete, sagte etwa der Landrat des besonders betroffenen Kreises Wesel, Ingo Brohl (CDU). Die Folgen für die Umwelt und Landwirtschaft seien dabei nicht ausreichend abgewogen worden. So gingen Bauern Anbauflächen verloren. Die aktuelle Lage zeige aber, wie wichtig eine Versorgung mit heimischen Lebensmitteln sei. Die Verlängerung auf 25 Jahre müsse gestrichen werden, forderte Brohl.Vertreter des Landes NRW erwiderten, dass die Umweltfolgen der LEP-Neuregelung durchaus abgewogen worden seien, soweit dies auf der Ebene des Landesplanung möglich sei. Ausführlicher und im Bezug auf konkrete Standorte geschehe dies in den Regionalplänen. Der längere Versorgungszeitraum bringe der Industrie mehr Planungssicherheit und damit eine wichtige Grundlage für die hohen Investitionen zur Kies- und Sandförderung. Damit seien nicht automatisch höhere jährliche Fördermengen verbunden, sagte ein Vertreterin.In dem Prozess wehren sich die betroffenen Niederrhein-Kreise Wesel und Viersen sowie die Kommunen Kamp-Lintfort, Alpen, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg gegen die von der schwarz-gelben Landesregierung beschlossene Neufassung des Landesplans. Eine Entscheidung sollte noch am Dienstag fallen.