Berlin (dpa) – Das Berliner Verwaltungsgericht hat für eine kleine Versammlung anlässlich des 77. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges ukrainische Fahnen und Militärlieder zugelassen. Wie eine Sprecherin am Montag mitteilte, hat sich der Veranstalter einer für den Abend geplanten Kundgebung vor dem Deutsch-Russischen Museum in Berlin-Karlshorst (21.30) damit erfolgreich gegen eine Verordnung der Polizei gewehrt. Die Behörde hatte an 15 Gedenkstätten russische und ukrainische Fahnen, Uniformen sowie Marsch- und Militärlieder untersagt, das Verbot galt aber nicht für Diplomaten und Veteranen des Weltkriegs.Mit den umstrittenen Auflagen wollten die Sicherheitsbehörden nach eigener Aussage verhindern, dass das Weltkriegsgedenken von möglichen Konflikten im Zusammenhang mit dem aktuellen Krieg in der Ukraine überschattet wird. Diese Begründung beziehe sich auf Erkenntnisse von Versammlungen mit pro-russischem Bezug, hieß es nun vom Verwaltungsgericht. Bei der für den Abend geplanten halbstündigen Veranstaltung sahen die Richter diese Gefahr jedoch nicht.Die Teilnehmerzahl sei gering, die Versammlung nur kurz, zudem erfolge sie zu einer Tagesrandzeit und an keinen zentral gelegenen Ort. “Die Gefahren, denen der Antragsgegner habe begegnen wollen – insbesondere die Gewaltbereitschaft – seien durch die Versammlung des Antragstellers nicht zu befürchten”, begründeten die Richter ihre Entscheidung im Eilverfahren.Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.