Das Bundesverfassungsgericht setzt heute mit der Befragung weiterer Fachleute und Interessenvertreter seine zweitägige Verhandlung zur Gefangenenvergütung fort. Dann sollen unter anderem die Anstaltsleiter und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe zu Wort kommen. Am ersten Verhandlungstag am Mittwoch war es in Karlsruhe unter anderem um den Stellenwert der Arbeit in den Resozialisierungskonzepten der einzelnen Bundesländer gegangen. (Az. 2 BvR 166/16 u.a.)
Nach Angaben von Vizegerichtspräsidentin Doris König bewegt sich der Stundensatz derzeit zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro. Dem liegt als Bezugsgröße das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten zugrunde – Strafgefangene erhalten davon neun Prozent. Dieser Wert ist seit mehr als 20 Jahren nicht mehr angehoben worden. Geklagt haben zwei Betroffene aus Bayern und Nordrhein-Westfalen. Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.